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SPEZIALISIERTE AMBULANTE PALLIATIV VERSORGUNG

Informationen zur Opioideinnahme

Zur Therapie von Schmerzen als auch zur Behandlung einer palliativen Luftnot stellen Opioide die Medikamente der ersten Wahl dar....

Zur Therapie von Schmerzen als auch zur Behandlung einer palliativen Luftnot stellen Opioide die Medikamente der ersten Wahl dar. Die Abgabe und Verwendung von Opioiden wird durch die Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung geregelt. Sie müssen durch einen Arzt verordnet werden. Die Einnahmeempfehlung erfolgt nach einem schriftlichen Therapieplan, welcher Ihnen ausgehändigt wird. Bei unsachgemäßer Anwendung können teils erhebliche Nebenwirkungen auftreten, weshalb insbesondere Änderungen in der Dosierung und der Einnahmeverordnung mit dem Pallicare Kreis Calw Team besprochen werden müssen.

In der Einstellungsphase können gelegentlich Nebenwirkungen wie Übelkeit, Erbrechen und Verstopfung auftreten. In der Regel verschwinden die meisten Symptome nach ein paar Tagen. Weitere mögliche Nebenwirkungen sind: Mundtrockenheit, Schwindel, Euphorie, Harnverhalt, Juckreiz und gegebenenfalls Atemdepressionen (Abflachen der Atmung). Ein rasches Absetzten von Opioiden kann zu schneller Atmung, Schweißausbrüchen, Zittern oder Unruhe führen und muss ebenso in enger Absprache mit unserem Team erfolgen.

Opioide verursachen selbst keine Organschädigung, Allerdings muss bei Auftreten von Organstörungen, insbesondere der Leber und der Niere, unter Umständen die Dosierung angepasst werden.

Wenn Sie einen Schmerzpflasterwechsel vornehmen, achten Sie bitte darauf, das entfernte Pflaster mit der Wirkseite nach innen zu falten. Daraufhin kann es problemlos verworfen werden. Nach Therapieende übriggebliebene Betäubungsmittel lassen Sie bitte in Ihrer Apotheke verwerfen.

Wir müssen Sie darauf aufmerksam machen, dass es besonders in der Einstellungsphase sowie bei der Einnahme von nichtretardierenden Bedarfsmedikamenten (schnelle Wirkung), wie sie in der Tumorschmerztherapie üblich sind, zur Einschränkung der Verkehrstüchtigkeit kommen kann. Wir ersuchen Sie deshalb, auf eine Teilnahme im Straßenverkehr zu verzichten.

Eine Weitergabe der Medikamente an Dritte ist verboten.

 

Ihr Pallicare Kreis Calw gGmbH Team